Urteil: Versandhändler haftet bei irrtümlich falschen Preisangaben




Ein Essener Anwalt hat sich in zwei Verfahren gegen Quelle durchgesetzt. Der Versandhändler hätte die Bestellungen umgehend stornieren müssen. Die Auffassung von der „Einladung zur Abgabe eines Angebots“ hält der Anwalt für überholt.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel