Mehrfachabmahnungen sind bei reinem Gebühreninteresse Rechtsmissbrauch




Abmahnungen unter Ebay-Profisellern sind keine Seltenheit. Steht nicht das Wettbewerbsinteresse sondern das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund, handelt ein Abmahnender jedoch rechtswidrig, so das Oberlandesgericht Hamm.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel