Nazi-Parolen nur in deutscher Sprache strafbar




Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Verwendung von Nazi-Parolen gefällt: Deutsche Begriffe wie „Blut und Ehre“ bleiben strafbar, ihre englische Übersetzung jedoch nicht. Die Richter sind sich der Problematik bewusst – Rechtsextreme könnten dies als „Spielwiese“ nutzen.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel