Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft: Verbraucherschutz verbessert




Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben.

Quelle: BMJ.de / Zum Artikel