Sozialhilfe nach Stromkostenerstattung gekürzt




Zuerst freute er sich, als der Energieversorger zuviel gezahlte Stromkosten zurücküberwies. Doch dann rechnete das Sozialamt das Geld auf die Sozialhilfe des Mannes an. Er klagte und verlor nun vor dem Bundessozialgericht.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel