Ermittler dürfen auch Online-E-Mails abgreifen




Ein Verdächtiger wollte den Ermittlern den Zugang zu seinen nur online gespeicherten E-Mails auf dem Server versperren. Nichts da, meint das Bundesverfassungsgericht, formuliert aber auch Grenzen.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel