BGH kippt einseitige Gaspreis-Klausel




Laut ihren Gas-Verträgen waren zwei Versorger «berechtigt», die Preise anzuheben – eine «Pflicht» zur Preissenkung bei fallenden Kosten fehlte dagegen. Diese Klausel benachteiligt Kunden unangemessen, fand der BGH.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel