Kunden dürfen ihren DSL-Zugang nicht untervermieten




Wie das Kölner Oberlandesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden hat, dürfen DSL-Flatrate-Kunden ihre Anschlüsse nicht einfach so per WLAN mit anderen Nutzern teilen – jedenfalls dann nicht, wenn das in kommerzieller Absicht geschieht.

Quelle: DSL-Magazin.de / Zum Artikel