Die Bank hatte das Geld aufgrund einer Einzugsermächtigung per Lastschrift vom Gerichtskonto abgebucht. Was bei den behördlichen Kassenwarten aber die Alarmlampen angehen ließ, war der Grund für die Abbuchung: Die knappen zwölf Euro waren angeblich die Gebühren für ein „Lovefilm DVD-Abo“.
Quelle: Augsburger-Allgemeine.de / Zum Artikel