Dieses Urteil ist ein Skandal.“ Eckard Pahlke, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, nimmt kein Blatt vor den Mund, so erschüttert ist er von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs : Hat ein Vermieter die Wohnung größer angegeben, als sie ist, so kann er später trotzdem auf Grundlage dieser falschen Zahl Mieterhöhungen geltend machen.
Quelle: mopo.de / Zum Artikel