Urteil: Vergessen der Umsatzsteuer-ID im Impressum ist abmahnfähig




In einem Urteil vom 2. April 2009 (Az. 4 U 213/08) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass schon eine unterlassene Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum der Webseite eines geschäftsmäßigen Anbieters ausreicht, um abgemahnt zu werden.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel