Urteil: Provider braucht Daten von Tauschbörsennutzern nicht herausgeben




Die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten sind einem Gerichtsurteil zufolge für das Führen von Urheberrechtsprozessen tabu. Geklagte hatte eine Firma, die die Rechte an einem Porno hielt, den ein Internet-Nutzer in Tauschbörsen angeboten hatte.

Quelle: Pc-Professionell.de / Zum Artikel