Die Commerzbank darf von Kunden, die ihren Dispo-Kredit überzogen haben, keine Zusatzgebühren von fünf Euro je Überweisung verlangen. Dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 13. Mai (Az.: 2-02 O 3/09) wurde am Dienstag von der Hamburger Verbraucherzentrale öffentlich gemacht.
Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel