Ergibt sich aus den Gesamtumständen eines Ebay-Angebots, dass der Verkäufer bei „verständiger Würdigung des Sachverhalts“ das Angebot nicht so eingestellt hätte, reicht zur Auflösung des Kaufvertrages die Berufung auf den Irrtum.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel