In einem Rechtsstreit um irreführende Werbung hat der Telekommunikationsanbieter Tele2 eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf untersagte dem Unternehmen eine Werbung mit dem Spruch „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten“.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel