Was Unternehmen in puncto Mitarbeiterüberwachung dürfen und was nicht, lässt sich nicht immer einfach beantworten. So ist zwar in § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt, dass ein Unternehmer bei ihm vorhandene Daten zur Wahrung seiner berechtigten Interessen nutzen darf, wenn keine schutzwürdigen Interessen der Mitarbeiter überwiegen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel