Nicht jede sexuelle Belästigung rechtfertigt eine Kündigung




Die sexuelle Belästigung einer Kundin rechtfertigt nicht in jedem Fall die Entlassung des Arbeitnehmers, meint das LAG Rheinland-Pfalz. Es sei auch hier immer mitzuprüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.

Quelle: Haufe.de / Zum Artikel