Wie zuvor die Verwaltungsgerichte Koblenz, Münster, Wiesbaden, Berlin und München entschied auch das Verwaltungsgericht Stuttgart zugunsten eines Rundfunkteilnehmers, der sich weigerte, GEZ-Gebühren für seinen beruflich genutzten Internet-PC zu entrichten.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel