Das Urheberpersönlichkeitsrecht der „Pumuckl“- Zeichnerin wird verletzt, wenn ihr Name nicht genannt wird. Sie hat einen Anspruch auf Schadensersatz und kann Auskunft darüber verlangen, wie viel Umsatz bei der unzulässigen Verwendung erzielt wurde.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel