Mit Daten aus dem Papierkorb füllten Erhan T. (Name geändert) und ein Komplize Überweisungsträger für ein zuvor unter falschem Namen eröffnetes Konto aus. Das Schöffengericht Erding verurteilte T. dafür zu 18 Monaten Freiheitsstrafe.
Quelle: merkur-online.de / Zum Artikel