Schadensersatzpflicht wegen rechtswidriger „Vertipper-Domains“




Der Admin-C von „Vertipper-Domains“ haftet auf Schadensersatz für Markenrechtsverletzungen, weil er seine Prüfungspflichten verletzt. Ihm ist zumindest fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, wenn der Domaininhaber eine Vielzahl solcher Domains besitzt und damit offensichtlich rechtswidrige Zwecke verfolgt.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel