Anprangern von Ex-Stasi-IMs ist rechtmäßig




Das Landgericht München hat die Klage eines langjährigen Mitarbeiters der DDR-Staatssicherheit abgewiesen. Dieser wollte einem Bürgerrechtler verbieten lassen, entlarvende Fotos mit Klarnamen auf dessen Website zu zeigen.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel