Trägt ein Vergewaltigungsopfer Mitverantwortung für die Tat? Ein deutsches Gericht kürzte einer Frau das Schmerzensgeld, weil sie sich „aus freier Entscheidung in eine für sie verfängliche Situation“ begeben habe. Frauenrechtlerinnen sind empört.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel