Für Aufsehen sorgt eine Entscheidung des Landgericht Frankfurt. Die 27. Strafkammer des Gerichts lehnte die Eröffnung einer Verhandlung gegen Betreiber von so genannten Abofallen ab. Aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei kein Betrug ersichtlich, heißt es. Andere Gerichte, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälte kommen da zu anderen Bewertungen.
Quelle: Netzwelt.de / Zum Artikel
2 Gedanken zu „Abofallen: Abgelehntes Strafverfahren kein Grund zu zahlen“