Gericht hält Vorratsdatenspeicherung für ungültig




Das Wiesbadener Verwaltungsgericht sieht in der Speicherung aller Telekommunikationsdaten einen «Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz». Nun müssen der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht ran.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel