Was zunächst wie ein schlechter Scherz klingen mag, ist laut Schmidbauer Realität im Polizeialltag: „Aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz hat die Polizei nach der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit, bei einem Betrug die Daten des Täters vom Diensteanbieter zu erhalten.“
Quelle: sueddeutsche.de / Zum Artikel