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Nachdem das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Datenbank „Gewalttäter Sport“ festgestellt hat, prüft die Bundesregierung nun den Erlass einer Rechtsverordnung, um die Datei zusammen mit den Bundesländern auf eine rechtliche Grundlage zu stellen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel