Richter schalten Wahlcomputer erstmal ab




Es handele sich um keine endgültige Absage an die elektronische Stimmabgabe, betonten die Karlsruher Verfassungsrichter nach ihrer Entscheidung. Nach der derzeitigen Rechtslage aber seien Wahlcomputer verfassungswidrig.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel