Die Richter entschieden, dass die klagende ALG-II-Bezieherin keinen Discounter-Job für nur 4,50 Euro pro Stunde annehmen muss. Die Linke sieht in einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund bereits Signalwirkung.
Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel
Die Richter entschieden, dass die klagende ALG-II-Bezieherin keinen Discounter-Job für nur 4,50 Euro pro Stunde annehmen muss. Die Linke sieht in einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund bereits Signalwirkung.
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