Lohndumping für Hartz-IV-Empfänger abgelehnt




Die Richter entschieden, dass die klagende ALG-II-Bezieherin keinen Discounter-Job für nur 4,50 Euro pro Stunde annehmen muss. Die Linke sieht in einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund bereits Signalwirkung.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel