Kein Recht auf Kabel-TV für Hartz-IV-Empfänger




Zwei wichtige Entscheidungen des Bundessozialgerichts für die Empfänger des ALG 2: Auch in teuren Städten wie München muss die Wohnung ausreichend groß sein. Für die Fans vieler TV-Kanäle allerdings sieht es fortan schlecht aus.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel