Angesichts der massenhaften Überprüfung von Mitarbeiterdaten bei der Bahn und der Telekom wird der Ruf nach schärferen Regelungen lauter. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar setzt sich für ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz ein. „Die Daten von Mitarbeitern dürfen nur zu arbeitsrechtlichen Zwecken wie Lohnbuchhaltung verwendet werden“, forderte Schaar in der Berliner Zeitung.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel