Im September 2008 verurteilte das Landgericht Berlin den als „Abmahnanwalt“ berüchtigten Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu vierzehn Monaten Haft. Er hatte versucht, sich rechtswidrig am Vermögen der „taz“ zu bereichern.
Quelle: taz.de / Zum Artikel