Das Bundessozialgericht hat die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre für verfassungswidrig erklärt. Die Kürzung der Gelder auf 60 Prozent des Regelsatzes sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Kläger hatten kritisiert, dass die Sätze das Existenzminimum nicht sicherstellen.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel