Bewährungsstrafe für Zumwinkel




Der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel muss nicht ins Gefängnis: Wegen Steuerhinterziehung verurteilte ihn das Bochumer Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Zudem muss Zumwinkel eine Million Euro Geldbuße zahlen.

Quelle: WDR.de / Zum Artikel