Es ist eine lukrative Masche bei der Google-Suche: Firmen buchen als Schlüsselwort einfach den Namen ihres Konkurrenten – und locken dessen Kunden dann über eine Werbeanzeige auf die eigene Webseite. Der Bundesgerichtshof hat gegen diese Praxis nichts einzuwenden, aber auch der EuGH hat noch ein Wort mitzureden.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel