Wer seine Ware im Schaufenster ausstellt, der will die Kauflust der Kunden wecken. So weit, so schön. Nur muss die ausgestellte Ware auch mit den dazugehörigen Preisen gekennzeichnet werden – so will es der Gesetzgeber. Doch Bremer Einzelhändler ignorieren diese Vorschriften. Das hat die Verbraucherzentrale festgestellt.
Quelle: NWZonline.de / Zum Artikel