Abmahnwelle überschwemmt Ladenbesitzer




Wer seine Ware im Schaufenster ausstellt, der will die Kauflust der Kunden wecken. So weit, so schön. Nur muss die ausgestellte Ware auch mit den dazugehörigen Preisen gekennzeichnet werden – so will es der Gesetzgeber. Doch Bremer Einzelhändler ignorieren diese Vorschriften. Das hat die Verbraucherzentrale festgestellt.

Quelle: NWZonline.de / Zum Artikel