Wer in Österreich per Video überwacht wird, hat nach Ansicht der Datenschutzkommission (DSK) keinen Anspruch auf Auskunft über diese Daten, sofern der Überwachende die Videoaufnahmen nicht auswertet. Dies geht aus einer Entscheidung der DSK hervor (K121.385/0007-DSK/2008).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel