Das Landgericht (LG) Potsdam hat die Störerhaftung des Fotoportals Ostkreuz bei eigentumsverletzenden Fotografien bejaht. Diese Entscheidung vom November 2008 wurde nun bekannt (Urt. v. 21. 11. 2008 – Az.: 1 O 175/08). Die Website hostete Aufnahmen, die ein Fotograf entgegen einem entsprechenden Fotografierverbot in einer Parkanlage angefertigt hatte.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel