Gericht: Fotoportal unterliegt bei Aufnahmen trotz Fotoverbot der Störerhaftung




Das Landgericht (LG) Potsdam hat die Störerhaftung des Fotoportals Ostkreuz bei eigentumsverletzenden Fotografien bejaht. Diese Entscheidung vom November 2008 wurde nun bekannt (Urt. v. 21. 11. 2008 – Az.: 1 O 175/08). Die Website hostete Aufnahmen, die ein Fotograf entgegen einem entsprechenden Fotografierverbot in einer Parkanlage angefertigt hatte.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel