Polizeiliche Verfügung: Kusch darf nicht mehr beim Sterben helfen




Das ethisch bedenkenswürdige Verhalten des Sterbehelfers Kusch zu stoppen, war schon lange ein Anliegen verschiedener Staatsanwaltschaften. Nun scheint es einen rechtlichen Hebel zu geben.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel