Internetfähige PCs unterliegen nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn sie nicht für den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden. Das hat laut Mitteilung des Hotelverbands Deutschland (IHA) das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az.: VG 27 A 245.08).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel