Der Bundesgerichtshof (BGH) ist Versuchen von Bauunternehmen entgegengetreten, den Staat bei öffentlichen Aufträgen mit spekulativ überhöhten Preisen abzuzocken. In einem Urteil vom Donnerstag stufte der Bausenat des BGH einen über 800-fach erhöhten Einheitspreis für Baustahl als sittenwidrig ein (Az. VII ZR 201/06).
Quelle: Focus.de / Zum Artikel