Wenn ein Richter im Gerichtssaal den Gebrauch von Laptops verbietet, sei das keine nachhaltige Erschwerung der Berichterstattung, entschied das Verfassungsgericht. Anders als bei Block und Bleistift könne man mit dem PC aber das Recht brechen – wenn die Dinger Kameras enthalten.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel