eBay darf nicht unbegründet eBay-Nicknames sperren




Ein Power-Seller hat erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen eBay durchsetzen können. Er darf weiter unter seinem Nutzernamen aktiv sein, obwohl das Auktionshaus diesen beanstandet und gesperrt hatte.

Quelle: Pc-Professionell.de / Zum Artikel