Fliegender Gerichtsstand bei Internet-Delikten auf dem Prüfstand




Sobald Rechtsverletzungen im Web verfolgt werden, können sich Rechteinhaber bundesweit das Gericht aussuchen, bei dem sie ihre Ansprüche einklagen wollen. Da mit der als fliegender Gerichtsstand bezeichneten Möglichkeit in der Vergangenheit Schindluder getrieben worden sei, erwägt das Bundesministerium der Justiz (BJM) nunmehr eine Neuregelung.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel