Wichtiges Urteil für alle, die Einwendungen gegen ihre Telefonrechnung haben: Das Amtsgericht Papenburg hat entschieden, dass Verbraucher im Streitfall Anrecht auf eine genaue und individuelle Prüfung ihrer Verbindungen durch die Telefongesellschaft haben. Geschieht das nicht, muss der Betroffene nicht bezahlen.
Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel