Schwarz auf Weiß gilt nicht mehr: Reiseveranstalter dürfen Preise, die sie im Katalog angeben, jetzt nachträglich erhöhen. Erst bei der Buchung erfährt der Kunde die wahren Kosten. Verbraucherschützer kritisieren die vom Bundesjustizministerium abgesegnete Erlaubnis.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel