Die Ministerpräsidenten haben die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages beschlossen – und den öffentlich-rechtlichen Sendern den Weg ins Internet bereitet. Künftig dürfen ARD und ZDF ihre TV-Beiträge online stellen, sofern diese ein dreistufiges Prüfverfahren bestehen. So soll die private Konkurrenz geschützt werden.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel