Die neuen Anti-Terror-Gesetze verdonnern die Telefonanbieter dazu, Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate lang zu speichern. Die Kosten dafür sollen sie selbst tragen. Zu Unrecht, befand jetzt das Berliner Verwaltungsgericht – und könnte damit eine Klagewelle auslösen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel