Wer Handy-Gesprächspartner nicht erreicht, muss oft trotzdem zahlen: Für die Ansage zum Thema SMS-Benachrichtigung, die er dann hört. Der Anrufer kann das nicht verhindern. Das Ministerium für Verbraucherschutz rät, entstandene Kosten zurückzufordern. Eine gesetzliche Regelung steht noch aus.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel