Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit einem Urteil (Rechtssache C‑304/07) vergangene Woche erstmals mit der Tragweite der umstrittenen EU-Richtlinie zum rechtlichen Schutz von Datenbanken auseinandergesetzt und das eigenständige Schutzrecht dabei recht weit ausgelegt.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel